Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Vermittlung, Kauf und Einfuhr von Fahrzeugen aus Südkorea.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen John Kamel – EcoKorea Germany (nachfolgend „wir") und unseren Kundinnen und Kunden über die Beschaffung, den Verkauf und die Einfuhr von Kraftfahrzeugen aus der Republik Korea.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer solchen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Fahrzeugen auf unserer Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Das gilt insbesondere für Fahrzeuge mit dem Status „auf Anfrage": Diese stehen zum Abrufzeitpunkt in koreanischen Beständen, befinden sich nicht in unserem Besitz und können jederzeit anderweitig verkauft sein.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen ein schriftliches Angebot mit Fahrzeugdaten, Endpreis und Lieferzeit übermitteln und Sie dieses in Textform annehmen. Ein Suchauftrag über das Formular auf unserer Website ist unverbindlich und kostenfrei.
(3) Wir melden uns nach Eingang eines Suchauftrags in der Regel innerhalb von 2 Werktagen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Der im Bestand ausgewiesene Preis versteht sich ab Bremerhaven, verzollt und einschließlich Einfuhrumsatzsteuer. Er umfasst Kaufpreis, Seefracht, Transportversicherung, Einfuhrabgaben, Zollabwicklung sowie unsere Servicepauschale und ist auf volle 100 Euro aufgerundet.
(2) Leistungen nach der Ankunft in Bremerhaven sind freiwillig und werden im Angebot einzeln ausgewiesen: Transport zu Ihnen, Vollabnahme nach § 21 StVZO und Zulassung. Sie können das Fahrzeug stattdessen selbst am Hafen übernehmen und diese Schritte in eigener Regie erledigen; der ausgewiesene Preis bleibt davon unberührt. Die Ware gilt in diesem Fall mit Bereitstellung im Hafen als übergeben.
(3) Nicht enthalten sind Kraftfahrzeugsteuer, Versicherung, Kraftstoff sowie Kosten für Sonderwünsche, die erst nach Vertragsschluss vereinbart werden.
(4) Der auf der Website angezeigte Rechner ist eine Schätzung auf Basis der zum Abrufzeitpunkt hinterlegten Kurse und Sätze; angezeigte Preise sind auf volle 100 Euro aufgerundet. Verbindlich ist ausschließlich der Preis im schriftlichen Angebot.
(5) Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 30 % des Endpreises fällig. Sie deckt Erwerb und Ausfuhr des Fahrzeugs in Korea. Der Restbetrag ist vor der Übergabe zu zahlen. Wir sind berechtigt, die Übergabe bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten.
(6) Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 4 Wechselkurs
(1) Der Kaufpreis in Korea wird in Koreanischen Won entrichtet. Dem Angebot liegt der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltende Umrechnungskurs zugrunde. Dieser Kurs ist im Angebot ausgewiesen und für beide Seiten bindend.
(2) Verändert sich der Kurs zwischen Angebot und Erwerb des Fahrzeugs um mehr als fünf Prozent zu unseren Lasten, sind wir berechtigt, eine Anpassung des Endpreises anzubieten. Sie können das Angebot in diesem Fall binnen 14 Tagen ohne Kosten ablehnen; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich in voller Höhe.
§ 5 Lieferzeit und Ablauf
(1) Die Lieferzeit beträgt ab Vertragsschluss regelmäßig 4 bis 6 Wochen. Sie setzt sich zusammen aus Erwerb und Ausfuhrabmeldung in Korea, drei bis vier Wochen Seefracht und der Zollabfertigung in Bremerhaven. Haben Sie Vollabnahme und Zulassung mitbeauftragt, kommen dafür weitere Werktage hinzu.
(2) Die genannten Zeiten sind Circa-Angaben, soweit kein fester Termin ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Verzögerungen durch Reedereien, Hafenabfertigung, Zoll oder Prüforganisationen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
(3) Bei Verzögerungen von mehr als vier Wochen gegenüber der im Angebot genannten Lieferzeit können Sie uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir dann unverzüglich.
(4) Den Stand der Abwicklung können Sie jederzeit über den Bestellcode auf unserer Website abrufen.
§ 6 Zustand des Fahrzeugs und Gewährleistung
(1) Verkauft werden gebrauchte Fahrzeuge. Gebrauchsspuren, die dem Alter und der Laufleistung entsprechen, sind kein Mangel.
(2) Vor dem Erwerb lässt unser Agent in Korea jedes Fahrzeug vor Ort in Augenschein nehmen, zieht einen Auszug aus dem staatlichen Fahrzeugregister sowie die dort erfassten Versicherungsschäden und dokumentiert den Zustand mit Fotos. Diese Unterlagen erhalten Sie vor Vertragsschluss. Angaben zu Laufleistung und Vorschäden geben wir nach bestem Wissen weiter; sie beruhen auf koreanischen Registerdaten und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, soweit sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
(3) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Fahrzeugen ein Jahr ab Übergabe, sofern dies im Einzelfall ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung bleibt es bei zwei Jahren.
(4) Die Verkürzung nach Absatz 3 gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(5) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Fahrzeugen ein Jahr ab Übergabe.
§ 7 Zulassungsfähigkeit
(1) Wir schulden die Übergabe eines Fahrzeugs, das die Vollabnahme nach § 21 StVZO bestanden hat und in Deutschland zugelassen werden kann. Sämtliche dafür erforderlichen Umrüstungen — insbesondere Beleuchtung, Nebelschlussleuchte und Abgasnachweis — sind im Endpreis enthalten, soweit sie im Angebot aufgeführt sind.
(2) Stellt sich nach dem Erwerb heraus, dass ein Fahrzeug nicht zulassungsfähig ist und lässt sich dies nicht mit verhältnismäßigem Aufwand herstellen, treten wir vom Vertrag zurück und erstatten sämtliche geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Gefahrübergang
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit der Übergabe des Fahrzeugs über. Der Transport ist bis zur Übergabe durch uns versichert.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Mönchengladbach.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026-09-21